Factoring |
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Was den Forderungsverkäufer oder den sogenannten Anschlusskunden betrifft, bedeutet das Factoring einen laufenden Verkauf kurzfristiger Forderungen an den Factor. Factoring betrifft die Forderungen aus den Lieferungen und Leistungen an die gewerblichen Kunden - die Abnehmer. Was die Forderungen an Verbraucher angeht, werden die normalerweise nicht angekauft. Zwischen dem Forderungsverkäufer und dem Factor wird ein Factoringvertrag abgeschlossen, der üblicherweise eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren aufweist. Der Vertrag schließt entweder all die Forderungen oder aber nur die Forderungen an bestimmte Abnehmergruppen ein. Oft wird in einem Factoringvertrag über den Verkauf von Inlands- und Auslandsforderungen gesprochen. Welche Funktionen hat Factoring denn? In erster Linie handelt es sich um eine Finanzierungsfunktion, denn direkt nachdem die Forderung entsteht, wird der Forderungsgegenwert dem Anschlusskunden vom Factor zur freien Verfügung gestellt. Der Liquiditätszufluss ist hoch, und das macht es für den Förderungsverkäufer möglich, den Abnehmern das gewünschte Zahlungsziel, was die Marketings- und Politikslage betrifft, zu gewähren. Dazu kommt noch die Tatsache, dass Factoring sich sehr gut eignet, um die Liquiditätsdisposition und die finanzielle Planung des Forderungsverkäufers präzise einzustellen, denn es entfallen die Unwägbarkeiten des Forderungseingangs. Wenn die die Factoringerlöse vom Anschlusskunden angewendet werden, um die bestehenden Schulden zu tilgen, kommt es zu einer Verbesserung des Verhältnisses zwischen dem Eigenkapital und Fremdkapitalrelation in der Bilanz. Auch die Delkrederefunktion ist beim Factoring wichtig, denn die Factoringgesellschaften übernehmen das Delkredererisiko. Der Anschlusskunde versichert sich so vor Zahlungsausfällen, im Fall dass es zu der Zahlungsunfähigkeit der Abnehmer kommt. Doch auch bei der Übernahme des Delkredererisikos werden ca. 10 bis 20 Prozent des Forderungsgegenwerts von den Factoringgesellschaften als Sicherheit einbehalten. |
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